BRUNN (sk). Die gute Nachricht für die Brunner Bürgerinitiative gegen die Ausweitung eines Schweinemastbetriebes zuerst: Die Kläger Birnthaler haben auf Anraten des Verwaltungsgerichtes ihre Klage zurückgezogen. Damit bleibt das Verfahren weiter offen.
Es steht somit zu vermuten, dass sich der Landwirt nach bisher zwei, jetzt weiterhin nur noch auf einen Standort konzentrieren wird. Richter Wolfgang Seign hielt die Verhandlung lange offen, erörterte intensiv einzelne Themenkomplexe, ließ sich besonders durch die Mitarbeiter des Landesamtes für Umwelt informieren und führte durch das Verfahren mit hoher Detailkenntnis. Der Einschätzung der Kammer mit dem richterlichen Hinweis an Vater und Sohn Birnthaler, dass die Klage wohl nach derzeitigem Stand erfolglos bliebe und anzuraten sei, diese zurückzuziehen, folgten die Kläger. Nun ist den Schweinemästern die Gelegenheit gegeben durch Beibringen von weiteren Gutachten zu Geruch, Brandschutz und Standsicherheit das Verfahren nochmals starten zu können.
Gleich zu Beginn der Verhandlung rügte der Vorsitzende Richter Wolfgang Seign erkennbar ungehalten die Vertreter des Landratsamtes Gallert und Trommer mit der Bemerkung, dass die Kammer wohl jetzt auch schon für die Qualität der Bauanträge und Baugenehmigungen, für die Einholung ausstehender Informationen und die Klärung der Detailfragen zuständig sei. Die Unterlagen, die von der Baubehörde beigebracht wurden, würden von Jahr zu Jahr immer schlechter. Auch in Richtung der beigeladenen Vertreter der Gemeinde Brunn schoss Richter Seign verärgert einen Pfeil ab. Gerichtsanfragen an die Gemeinde zur Erschließung und dem Eigentum der Grünwege blieben unbeantwortet. Bürgermeister Karl Söllner entschuldigte sich dann auch zum Ende des Verfahrens kleinlaut, die Verwaltung habe zur Anfrage keine Unterlagen beibringen können. Der Vorsitzende darauf: „Dann geben Sie halt Bescheid, dass Sie nichts haben.“
Zu Beginn des Verfahrens erörterte das Gericht die Frage der möglichen Erschließung der beiden Flurgrundstücke 129 und 133 auf denen die beiden Schweinmastanlagen erstellt werden sollten. Hierbei wurde nach Eigenrecherche des Gerichts festgestellt, dass zu beiden Grundstücken Grünwege führen, die bereits in den siebziger Jahren dem Verkehr übergeben wurden. Die Straßenlast trage die Gemeinde Brunn. Auch einer Leitungserschließung stünde nichts im Wege.
Eine weitere Diskussion ergab sich aus der Zahl der Mastschweine und der daraus resultierenden Geruchsbelästigung. Hier zitierte der Vorsitzende Seign mehrfach Kollegenurteile aus Niedersachsen in denen klar festgestellt wurde, dass alleine die Vermutung der Geruchsbelästigung durch die Bevölkerung zur Ablehnung derartiger Betriebe nicht ausreicht. Mit den Obergrenzen der Tierhaltung führten die Kläger allerdings verwirrend unterschiedliche Zahlen in das Verfahren ein. Mal waren es 1440 im anderen Fall 1499 oder 1248 Schweine. Somit waren auch die daraus entstehenden Geruchsbelästigungen für die Wohnsiedlung und das Dorf nicht eindeutig ermittelbar.
Die Vertreter des Landesamts für Umwelt wiesen auf die Addition mit bereits bestehenden Mastanlagen und auch der Biogasanlage des Klägers hin, stellten Berechnungen zu Windgeschwindigkeiten und Geruchsstunden vor. Die Geruchsbelästigung wurde in Bezug zu Windgeschwindigkeiten gesetzt, hieraus ergaben sich 174 Stunden der dörflichen Beeinträchtigung.
Die Kammer sah in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit, beide Standorte nochmals einer ausführlichen Begutachtung zu unterziehen.
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts, fehle ein Lüftungskonzept, sollte ein Sonderbau mit einer Größe ab etwa 1.600 qm entstehen, müsste im Verfahren ein Brandschutzkonzept und ein Gutachten über die Standsicherheit vorliegen. Der Verwaltungsrichter Seign betonte, er sehe im momentanen Verfahren nur einen genehmigungsfähigen Standort und zwar den, der weiter vom Ort entfernt liegt, der Jurist hierzu verständnisvoll: „Die Landwirtschaft muss auch im Außenbereich existieren können.“